Gemäß § 7 Abs. 1 WaffG § 1 Abs. 1 u. 2 AwaffV (nur Signalwaffen) und nach § 1 Abs. 3 Erste SprengV. Da der Sachkundenachweis (SKN) den sprengstoffrechtlichen Teil des Fachkundenachweises (FKN) enthält, bieten wir den FKN nicht als separaten Kurs an. Sollten Sie den FKN benötigen, buchen Sie bei uns einfach den Kurs SKN.
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