Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen Motor und/oder Segel)
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011). In Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.
Der „Amtlicher Sportbootführerschein im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtssstraßen“ (SBF-Binnen) kann unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
Wöchentlicher Kursbeginn samstags oder sonntags
ab dem Wochenende 22./23. März 2025!
(Bitte Wunschtermin bei Buchung angeben.)
Zulassungsvoraussetzungen
Mindestalter
unter Segel - 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tage der Zulassung) mit Antriebsmaschine - 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tage der Zulassung)
Tauglichkeit
„Tauglichkeitsnachweis“ als Nachweis der medizinischen Tauglichkeit, insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe). Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt den Tauglichkeitsnachweis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
Zuverlässigkeit
Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses, auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.
Prüfung
Die Prüfung zum SBF-Binnen besteht für alle Antriebsarten aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.
Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden (Single Choice-Fragebogen):
Basisfragen
- Regelungen zum Verkehrsrecht
- Schiffführung
- Umweltrecht
- Schiffstechnik
- Wetter
- Besondere Regelungen für die beiden Antriebsarten Segel und Antriebsmaschine für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
- Spezifische Fragen zum Binnenschifffahrtsrecht, insbesondere:some text
- Verkehrsregeln auf Binnenschifffahrtsstraßen, Rhein, Mosel und Donau
- Signale, Gebots- und Verbotszeichen, Ausweichregeln, Lichterführung nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- Verhaltenspflichten
- Schleusendurchfahrt, Sichtzeichen der Fahrzeuge, Ausweichpflichten
Hier finden sie den zugrundeliegenden Fragenkatalog:
https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/Fragenkatalog-Binnen/Fragenkatalog-Binnen-neu-node.html
In Fällen nachgewiesener Legasthenie kann die theoretische Prüfung ausnahmsweise auch mündlich erfolgen. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Nähere Informationen dazu erteilt auch der Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe.
Praxis
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:
Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel:
- Pflichtmanöver: Anlegen unter Segeln, Ablegen unter Segeln, Rettungsmanöver unter Segeln
- Sonstige Manöver: Segel setzen/bergen, Wenden/Halsen, Anluven/Abfallen, Steuern nach Wind/Schifffahrtszeichen, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)
- Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, einfacher Schotstek oder doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden)
Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine:
- Pflichtmanöver: Anlegen mit Antriebsmaschine, Ablegen mit Antriebsmaschine, Rettungsmanöver mit Antriebsmaschine
- Sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/ Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)
- Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)
Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine und unter Segel:
- Alle Aufgaben für die Antriebsart, wobei die Knoten nur einmal mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und ihre Verwendung erklärt werden muss
Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.
Praktische Kurse
Der praktische Teil für den Motorbootführerschein beinhaltet zwei Übungs- und eine Prüfungsfahrt auf dem Harkortsee.
Die praktische Ausbildung zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Segelschein beinhaltet mindestens 8 (maximal 10) Samstage und/oder Sonntage zwischen April und Oktober. Die Kernausbildungszeit findet in der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr statt. Auf Wunsch können weitere Ausbildungstage gebucht werden. Innerhalb der Woche können Sie nachmittags, nach Absprache mit einem 2. Segelschüler, ab 14 Uhr Übungsstunden absolvieren, so oft es Ihre Zeit erlaubt. Alle Segelstunden, die Sie in innerhalb Ihrer Kurszeit absolvieren, sind in der Kursgebühr von 420,00 € eingeschlossen.
Keine Megaphonausbildung sondern max. 3 Schüler + 1 Segellehrer an Bord auf unseren 6,65m langen holländischen Polyvalken (Kielboote).
Die Kursgebühr für die praktische Segelausbildung zum Sportbootführerschein Binnen beträgt 420,00 €. Zusätzliche Ausbildungstage (Samstag oder Sonntag) kosten pro Termin 50,00 €.
Bei der Anmeldung wird eine Anzahlung von 20 % fällig, die voll auf die Lehrgangsgebühr angerechnet wird. Bei Beginn des Kurses ist die restliche Kursgebühr fällig. Die Motorbootausbildung- und Prüfungsfahrt, wenn gewünscht, kostet 140,00 € + Prüfungsfahrt 30,00 €.
Prüfungsgebühren sind nicht in den Lehrgangskosten enthalten!
Die Prüfungsgebühren werden von Ihnen direkt an den jeweiligen Prüfungsausschuss geleistet.
Mit Absenden der Kursanmeldung ist diese für den Anmelder verbindlich; für die Yachtschule nach schriftlicher Bestätigung. Das Meldegeld/die Anzahlung wird für anfallende Arbeiten und Kosten einbehalten.
Kursgebühr praktische Ausbildung Motor
Für den zusätzlichen Teil "Antriebsart Motor" bei der Segelausbildung inkl. Prüfungsfahrt - 170,00 €.
Zwei Ausbildungsfahrten à 45 Minuten - 140,00 € zzgl. einer Prüfungsfahrt - 30,00 €.
Prüfungsunterlagen
- Antragsformular bitte ausfüllen und unterschreiben.
- Einen „Tauglichkeitsnachweis“ auf DSV bzw. DMYV Vordruck. Dieser ist nicht vom Optiker, sondern nur von einem Arzt auszufüllen.
- Ein Passbild 3,8 x 4,5 cm: Bitte fertig geschnitten mit Namen auf der Rückseite.
- Eine Fotokopie von Ihrem Autoführerschein beidseitig oder sonst ein polizeiliches Führungszeugnis für Behörden nach §§31, 30 Abs. 5 (0) BZRG (nicht älter als 6 Monate).
- Für Jugendliche unter 18 Jahren genügt die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Antragsformular.
- Bei Namensänderung (z. B. durch Heirat), zusätzlich eine Fotokopie des Personalausweises.
Kosten:
Theoriekurs Kombination "Binnen" und "See" : 330,- €
Praxis Segeln (mind. 8 Tage - max. 10 Tage): 420,- €
Zusatz-Ausbildungstag: 50,00 €
Praxis Motor : 140,- € (Zwei Ausbildungsfahrten à 70,- €)
Prüfungsfahrt Motor : 30,- €
Prüfungsgebühren gemäß aktueller Prüfungsgebührenordnung.