Sportbootführerschein-See (SBF-See)
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.
Zulassungsvoraussetzungen
Mindestalter
16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tage der Zulassung)
Tauglichkeit
„Tauglichkeitsnachweis“ als Nachweis der medizinischen Tauglichkeit, insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe). Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt den Tauglichkeitsnachweis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
Zuverlässigkeit
Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses, auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.
Prüfung
Die Prüfung zum SBF-See besteht für alle Antriebsarten aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.
Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden (Single Choice-Fragebogen):
Basisfragen
- Regelungen zum Verkehrsrecht
- Schiffführung
- Umweltrecht
- Schiffstechnik
- Wetter
Für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
- Navigation
- Spezifische Fragen zum Seeschifffahrtsrecht, insbesondere:some text
- Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung
- Nautischen Veröffentlichungen
- Signale, Gebots- und Verbotszeichen, Ausweichregeln, Lichterführung
- Kollisionsverhütungsregeln
- Verhaltenspflichten
Hier finden sie den zugrundeliegenden Fragenkatalog:
Zusätzlich muss für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden. Hierfür müssen die Antworten frei formuliert oder Eintragungen in der Seekarte vorgenommen werden.
Hier finden Sie die Navigationsaufgaben:
https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/Fragenkatalog-See/Navigationsaufgaben/Navigationsaufgaben-node.html
In Fällen nachgewiesener Legasthenie kann die theoretische Prüfung ausnahmsweise auch mündlich erfolgen. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Nähere Informationen dazu erteilt auch der Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe.
Praxis
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:
Für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen:
- Pflichtmanöver: Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Steuern nach Kompass, Peilen
- Sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)
- Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)
Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt. Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nicht an demselben Tag möglich.
Praktische Kurse
Der praktische Teil der Ausbildung zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Motorbootführerschein beinhaltet zwei Übungs- und eine Prüfungsfahrt auf dem Harkortsee.
Die Motorbootausbildung- und Prüfungsfahrt kostet 140,00 € + Prüfungsfahrt 30,00 €.
Prüfungsgebühren sind nicht in den Lehrgangskosten enthalten!
Die Prüfungsgebühren werden von Ihnen direkt an den jeweiligen Prüfungsausschuss geleistet.
Mit Abgabe der Anmeldung ist diese für den Anmelder verbindlich, für die Yachtschule nach schriftlicher Bestätigung. Das Meldegeld wird für anfallende Arbeiten und Kosten einbehalten.
Kursgebühr praktische Ausbildung
Für den zusätzlichen Teil "Antriebsart Motor" bei der Segelausbildung inkl. Prüfungsfahrt - 170,00 €
Zwei Ausbildungsfahrten à 45 Minuten - 140,00 € zzgl. eine Prüfungsfahrt - 30,00 €.
Prüfungsunterlagen
- Antragsformular bitte ausfüllen und unterschreiben.
- Einen „Tauglichkeitsnachweis“ auf DSV bzw. DMYV Vordruck. Dieser ist nicht vom Optiker, sondern nur von einem Arzt auszufüllen.
- Ein Passbild 3,8 x 4,5 cm: Bitte fertig geschnitten mit Namen auf der Rückseite.
- Eine Fotokopie von Ihrem Autoführerschein beidseitig oder sonst ein polizeiliches Führungszeugnis für Behörden nach §§31, 30 Abs. 5 (0) BZRG (nicht älter als 6 Monate)
- Für Jugendliche unter 18 Jahren genügt die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Antragsformular.
- Bei Namensänderung (z. B. durch Heirat), zusätzlich eine Fotokopie des Personalausweises.
Kosten:
Theoriekurs Kombination "Binnen" und "See" : 330,- €
Praxis Motor : 140,- € (Zwei Ausbildungsfahrten à 70,- €)
Prüfungsfahrt Motor : 30,- €
Prüfungsgebühren gemäß aktueller Prüfungsgebührenordnung.